Freitag, 6. November 2020

Immobilienverkauf durch Wettbewerb

Immobilien im Bieterverfahren verkaufen

Mittels Bieterverfahren eine Immobilie verkaufen – das gilt es zu beachten!

Gerade in Zeiten von hohen und stetig steigenden Immobilienpreisen erwägen es immer mehr Eigentümer, ihre Immobilie zu verkaufen. Dabei ist das Bieterverfahren eine gute Möglichkeit den Verkauf schnell und effizient abzuschließen. Hierbei hat der Eigentümer den Vorteil, dass er nicht zur Annahme eines Angebots verpflichtet ist. In Zusammenarbeit mit einem professionellen Immobilienmakler stellt dieses Verfahren eine risikolose und vor allem unkomplizierte Form des Immobilienverkaufs dar.


Unterschied zur Auktion oder Versteigerung

Anders als es der Name vielleicht suggeriert, handelt es sich hierbei nicht um eine Auktion oder Versteigerung. Bei diesem Verfahren ist der Eigentümer der Immobilie nämlich nicht dazu verpflichtet, ein Gebot anzunehmen. Auch auf der Bieterseite sind allerdings die Angebote nicht rechtlich bindend. Die Kaufinteressenten können beim Wohnungs- oder Hausverkauf einfach ihre Preisvorstellungen gegenüber dem Verkäufer bzw. Makler äußern. Der Verkäufer legt hierbei nicht seinen Preis fest, sondern nimmt entsprechend die Angebote entgegen und entscheidet sich im Anschluss für das beste Angebot. Die typischen Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer entstehen erst mit dem Abschluss des rechtlich bindenden, notariell beurkundeten Kaufvertrages.


Ablauf des Bieterverfahrens - unkompliziert eine Immobilie verkaufen

Der Ablauf des Verfahrens kann individuell ausgestaltet werden. Basis für einen erfolgreichen Immobilienverkauf, der spätestens nach drei Monaten abgewickelt sein sollte, ist allerdings eine stetige Kommunikation zwischen dem Immobilienmakler und den Kaufinteressenten.

Der Verkäufer sollte mit dem Makler zudem einen qualifizierten Alleinauftrag abschließen. Dieser regelt die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien. Beim qualifizierten Alleinauftrag verpflichtet sich der Makler, all seine ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Methoden auf den Verkauf der Immobilie zu fokussieren. Gleichzeitig verpflichtet sich der Verkäufer, keine weiteren Makler mit dem Verkauf zu vertrauen. Auch er selbst darf keinen Verkaufsabschluss erzielen, sondern stets auf den Immobilienmakler verweisen.

Zudem kann hier auf die Kundendatei des Immobilienmaklers zurückgegriffen werden und so bereits einige Kaufinteressenten generiert werden. Im Anschluss wird der Makler ein aussagekräftiges Exposé erstellen. Dieses enthält neben allen wichtigen Informationen zur Immobilie auch repräsentative Bilder. Parallel dazu wird der Makler auch eine Immobilienbewertung durchführen, um einen groben Anhaltspunkt zum Marktwert des Objektes zu erhalten. Auf Basis dessen können die späteren Angebote besser eingeschätzt und abgeglichen werden.

Auf Grundlage des Exposés wird die Immobilie durch Anzeigenschaltung in einschlägigen Immobilienportalen, regionalen Zeitungen oder auf der Internetpräsenz des Maklers beworben. Soll der Verkauf im Bieterverfahren stattfinden, so sollte in der Anzeige eindeutig darauf hingewiesen werden.


Besichtigung, Bietfrist und Abgabe von Geboten

Im Anschluss daran finden die ersten Besichtigungstermine mit den Kaufinteressenten statt. Hierbei wird ihnen eine sogenannte Bietfrist genannt. In diesem Zeitraum haben die Interessenten Zeit, ihr Angebot zur Immobilie abzugeben. Die Frist umfasst dabei meist rund zwei bis drei Wochen. Normalerweise darf ein Interessent nur ein Gebot innerhalb dieser Frist abgeben. Handelt es sich jedoch um einen Sonderfall des Verfahrens mit dynamischen Charakter, so dürfen die Interessenten ihre Gebote während der Bietfrist auch verändern.

Das Verfahren eignet sich besonders für Häuser, die stark renovierungsbedürftig sind, aber durch ihre exponierte Lage überzeugen können. Hier gibt es meist eine breite Gruppe an Kaufinteressenten. Die Käuferschaft hat aber meist deutlich voneinander abweichende Marktwert-Einschätzungen zur Immobilie. Zudem erhalten auch als unverkäuflich geltende Objekte durch das Verfahren eine erhöhte Aufmerksamkeit.