Immobilien
im Bieterverfahren verkaufen
Mittels
Bieterverfahren eine Immobilie verkaufen – das gilt es zu beachten!
Gerade in Zeiten von hohen und stetig steigenden Immobilienpreisen erwägen es
immer mehr Eigentümer, ihre Immobilie zu verkaufen. Dabei ist das
Bieterverfahren eine gute Möglichkeit den Verkauf schnell und effizient
abzuschließen. Hierbei hat der Eigentümer den Vorteil, dass er nicht zur
Annahme eines Angebots verpflichtet ist. In Zusammenarbeit mit einem
professionellen Immobilienmakler stellt dieses Verfahren eine risikolose und
vor allem unkomplizierte Form des Immobilienverkaufs dar.
Unterschied zur Auktion oder Versteigerung
Anders als es der Name vielleicht suggeriert, handelt es sich hierbei nicht um
eine Auktion oder Versteigerung. Bei diesem Verfahren ist der Eigentümer der
Immobilie nämlich nicht dazu verpflichtet, ein Gebot anzunehmen. Auch auf der
Bieterseite sind allerdings die Angebote nicht rechtlich bindend. Die
Kaufinteressenten können beim Wohnungs- oder Hausverkauf einfach ihre
Preisvorstellungen gegenüber dem Verkäufer bzw. Makler äußern. Der Verkäufer legt
hierbei nicht seinen Preis fest, sondern nimmt entsprechend die Angebote
entgegen und entscheidet sich im Anschluss für das beste Angebot. Die typischen Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer entstehen erst mit
dem Abschluss des rechtlich bindenden, notariell beurkundeten Kaufvertrages.
Ablauf des Bieterverfahrens - unkompliziert eine Immobilie verkaufen
Der Ablauf des Verfahrens kann individuell ausgestaltet werden. Basis für einen
erfolgreichen Immobilienverkauf, der spätestens nach drei Monaten abgewickelt
sein sollte, ist allerdings eine stetige Kommunikation zwischen dem
Immobilienmakler und den Kaufinteressenten.
Der Verkäufer sollte mit dem Makler zudem einen qualifizierten Alleinauftrag
abschließen. Dieser regelt die Rechte und Pflichten der beiden
Vertragsparteien. Beim qualifizierten Alleinauftrag verpflichtet sich der
Makler, all seine ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Methoden auf den
Verkauf der Immobilie zu fokussieren. Gleichzeitig verpflichtet sich der
Verkäufer, keine weiteren Makler mit dem Verkauf zu vertrauen. Auch er selbst
darf keinen Verkaufsabschluss erzielen, sondern stets auf den Immobilienmakler verweisen.
Zudem kann hier auf die Kundendatei des Immobilienmaklers zurückgegriffen
werden und so bereits einige Kaufinteressenten generiert werden. Im Anschluss wird der Makler ein aussagekräftiges Exposé erstellen. Dieses
enthält neben allen wichtigen Informationen zur Immobilie auch repräsentative
Bilder. Parallel dazu wird der Makler auch eine Immobilienbewertung
durchführen, um einen groben Anhaltspunkt zum Marktwert des Objektes zu
erhalten. Auf Basis dessen können die späteren Angebote besser eingeschätzt und
abgeglichen werden.
Auf Grundlage des Exposés wird die Immobilie durch Anzeigenschaltung in
einschlägigen Immobilienportalen, regionalen Zeitungen oder auf der
Internetpräsenz des Maklers beworben. Soll der Verkauf im Bieterverfahren
stattfinden, so sollte in der Anzeige eindeutig darauf hingewiesen werden.
Besichtigung, Bietfrist und Abgabe von Geboten
Im Anschluss daran finden die ersten Besichtigungstermine mit den
Kaufinteressenten statt. Hierbei wird ihnen eine sogenannte Bietfrist genannt.
In diesem Zeitraum haben die Interessenten Zeit, ihr Angebot zur Immobilie
abzugeben. Die Frist umfasst dabei meist rund zwei bis drei Wochen.
Normalerweise darf ein Interessent nur ein Gebot innerhalb dieser Frist
abgeben. Handelt es sich jedoch um einen Sonderfall des Verfahrens mit
dynamischen Charakter, so dürfen die Interessenten ihre Gebote während der
Bietfrist auch verändern.
Das Verfahren eignet sich besonders für Häuser, die stark renovierungsbedürftig
sind, aber durch ihre exponierte Lage überzeugen können. Hier gibt es meist
eine breite Gruppe an Kaufinteressenten. Die Käuferschaft hat aber meist
deutlich voneinander abweichende Marktwert-Einschätzungen zur Immobilie. Zudem
erhalten auch als unverkäuflich geltende Objekte durch das Verfahren eine
erhöhte Aufmerksamkeit.
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