Mittwoch, 31. August 2011

Günstige Risikoabsicherung


Es gibt zwei grundsätzlich unterschiedliche Varianten von Lebensversicherungen. Die in historischer Sicht ursprüngliche Form, die reine Risiko-Lebensversicherung, sichert das Risiko ab, dass der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt. Auf welche Weise dies geschieht, ist hierbei weitestgehend unerheblich. Lediglich Selbsttötungen innerhalb einer Karenzzeit von üblicherweise drei Jahren nach Vertragsabschluss sowie bestimmte Ereignisse wie Krieg, bürgerkriegsähnliche Unruhen oder Reaktorunfälle stellen den Versicherer aufgrund der Vertragsbedingungen von der Leistungspflicht frei. Ansonsten wird im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers die vereinbarte Versicherungssumme an die Erben oder den Begünstigten ausbezahlt. Diese Konstruktion ist gleichermaßen simpel wie auch in der Praxis zu günstigen Konditionen erhältlich. Abgeschlossen wird sie üblicherweise im Rahmen der Hinterbliebenenvorsorge. Hierunter fällt die grundsätzliche Absicherung von Kindern ebenso wie die Vorsorge im Zuge der Aufnahme größerer finanzieller Verpflichtungen. Sofern bei einem höheren Kredit die Hinterbliebenen die Ratenzahlungen aus ihren eigenen Einkünften nicht bestreiten könnten, wäre es nur logisch und zu empfehlen, hierfür eine angemessene Vorsorge zu treffen durch Abschluss einer entsprechenden Risiko-Lebensversicherung. Besonders günstig wird diese, wenn sich die Versicherungssumme kontinuierlich reduziert und an der verbleibenden Restschuld orientiert. Diese Vorgehensweise mit einer degressiv fallenden Versicherungssumme findet häufig Einsatz im Rahmen einer Immobilienfinanzierung. Die Versicherungsprämien hängen von Eintrittsalter, Laufzeit und Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab, außerdem vom Gesundheitszustand des Antragstellers.

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